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Sie sind in einen Unfall verwickelt worden und sind nicht oder nur teilweise schuld? Sie wollen daher gegenüber der Gegenseite Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeld durchsetzen?
Dann sind Sie bei uns richtig.
Verhaltensregeln nach einem Unfall:
Am Unfallort: (Wenn Sie das hier lesen, ist es meist nicht mehr zu ändern, aber Sie dürfen ja gerne für das nächste Mal ein paar Tipps mitnehmen):
     
  1. Sichern Sie die Unfallstelle
  2.  
  3. Kümmern Sie sich um Verletzte
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  5. Sehen Sie sich sofort nach Zeugen um, notieren sich ggf. Kennzeichen und Namen und Anschriften von möglichen Zeugen, bevor diese den Unfallort verlassen.
  6.  
  7. Rufen Sie die Polizei hinzu, Wenn Sie gefragt werden, ob ein Personenschaden vorliegt, verneinen Sie die Frage nicht vorschnell, wenn Sie das nicht sicher ausschließen können.     Bedenken Sie, dass Sie im Unfallschock nicht immer sofort bemerken, ob Sie verletzt sind und sich manchmal Beschwerden noch kurz nach dem Unfall einstellen.
  8.  
  9. Insbesondere bei schlechtem Wetter oder Eile liegt oft nicht die Geduld vor, sich richtig um die Unfallaufnahme zu kümmern. Legen Sie hierauf dennoch Wert, denn nicht  ausreichende Feststellungen können ggf. später nur noch mit teuren Gutachten oder gar nicht mehr nachgeholt werden. Wenn Sie dann die Beweislast tragen, können sie sonst auf dem Unfallschaden teilweise oder ganz sitzen bleiben.
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  11. Wenn die Polizei nicht hinzugezogen wird oder nicht kommt, ist es noch wichtiger, dass Sie dann die Feststellungen treffen. Schreiben Sie sich dann die Personalien des Unfallgegners möglichst von dessen Personalausweis auf, zusammen mit dem Kennzeichen und der gegnerischen Versicherung.

Wenn vorhanden, füllen Sie mit dem Gegner ein Unfallaufnahmebogen aus (haben Sie vielleicht von Ihrer Versicherung im Pkw) – sonst erstellen Sie einen Kurzbericht formlos auf einem Blatt Papier. Sie sollten darin den Unfallhergang aus Ihrer Sicht schildern und die Stellung der Pkw einzeichnen.
Wenn der Unfallgegner das genauso sieht, kann er das mit einem entsprechenden Vermerk bestätigen und unterschreiben.
Wenn er den Hergang anders sieht, soll auch er diesen aufschreiben und eine Skizze fertigen. Dann sollten Sie aber deutlich machen, dass das nur dessen Sicht der Dinge ist und Sie diese nicht teilen.
Wichtig ist, dass Sie nur den Unfallhergang schildern. Sie sollten kein Schuldeingeständnis abgeben oder eine Mitteilung, wonach Sie den Unfall verschuldet haben. Sie bekommen sonst ggf. Probleme mit Ihrer Haftpflichtversicherung. Die Frage des Verschuldens muss und wird durch die Juristen geklärt werden.
     
  1. Machen Sie nach Möglichkeit Fotos vom Unfallort und der Stellung der Fahrzeuge aus allen Richtungen, bevor die Fahrzeuge versetzt werden, soweit das gefahrlos für Sie möglich ist.     In der Regel hat heute jedes Handy eine Kamerafunktion. Denken Sie aber daran, zuhause sofort die Daten zu sichern, damit diese nicht durch eine Fehlfunktion oder ein ubeabsichtigtes Löschen verloren gehen.

Nach dem Unfall:
     
  1. Ggf. begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung.
  2.  
  3. Rufen Sie uns an und besprechen Sie mit uns das weitere Vorgehen. Wir klären dann auch, ob ein Kostenvoranschlag für den Schaden ausreicht oder ob Sie ein Gutachten anfertigen lassen sollten. Die falsche Entscheidung kann Sie hier bereits wieder bares Geld kosten.
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  5. Sammeln Sie alle Quittungen und Belege über Kosten, die Ihnen aufgrund des Unfalls entstehen.
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  7. Bei schwereren Verletzungen beginnen Sie mit der Führung eines Verletzten-Tagebuches in das Sie mit  Datum die Beschwerden eintragen und das was Sie machen oder nicht machen      können. Sollte es später zu Gerichtsverfahren kommen ist es oft sonst schwierig, sich an die Details noch zu erinnern.

Brauchen Sie denn überhaupt einen Anwalt?
Diese Frage stellen Sie sich vielleicht, wenn Sie schon einen freundlich klingenden  Brief oder Anruf von der gegnerischen Versicherung erhalten haben, die sich um alles kümmern will oder wenn Sie meinen, den Schaden selbst klären zu wollen. Bitte bedenken Sie, dass Sie bei einem unverschuldeten Unfall das Recht auf einen eigenen Anwalt haben, der Ihre Interessen vertritt und nicht die der Gegenseite. Die Kosten hierfür sind vom Schädiger zu tragen. Wenn Sie keinen Anwalt beauftragen, schaden Sie sich ggf. selbst. Sie helfen damit allenfalls der Gegenseite. Daher ist es sinnvoll, sich anwaltlich durch uns vertreten zu lassen. Wir haben die Möglichkeit in die Ermittlungsakten zu sehen, kennen die neueste Rechtsprechung, prüfen die Ihnen zustehenden Ansprüche und machen diese geltend. Wir nehmen Ihnen weitestgehend die Bürokratie ab und sorgen dafür, dass Sie schnell  zu Ihrem Recht kommen.
Bedenken Sie: Die Versicherung des Unfallgegners ist gleichzeitig Ihr Gegner. Diese wird den Fall im Interesse der Versicherung bearbeiten. Das ist in der Regel entgegengesetzt zu Ihrem Interesse

Wir klären alle notwendigen Fragen, im Zusammenhang mit dem Unfall.
-          Welche Schadenspositionen stehen mir zu?
-          Muss ich ein Gutachten machen lassen oder genügt ein Kostenvoranschlag?
-          Kann ich einen Gutachter selbst wählen oder muss ich einen von der Gegenseite genannten akzeptieren?
-          Muss ich die MwSt. erstattet bekommen?
-          Welche Besonderheiten gelten bei dem Wiederbeschaffungswert bei der MwSt.?
-          Muss ich meinen Pkw verkaufen oder kann/muss ich ihn reparieren?
-          Wann darf ich ihn reparieren?
-          Nach der neueren Rechtsprechung wird von manchen Gerichten auch ein Unterschied gemacht ob man in einer Werkstatt oder selbst repariert – Wir klären auf, was hier zu beachten ist.
-          Was ist ein Restwert und welcher gilt wann?
-          Wo kann / muss ich meinen Pkw reparieren lassen?
-          Was ist ein merkantiler Minderwert?
-          Was ist ein UPE-Aufschlag und muss dieser gezahlt werden?
-          Was sind Verbringungskosten und müssen diese gezahlt werden?
-          Kann ich einen Mietwagen nehmen und was muss ich dabei beachten?
-          Kann oder darf ich meinen beschädigten Pkw verkaufen und wenn ja an wen und zu welchem Preis?
-          Wann muss ich meinen reparierten Pkw noch eine Zeit lang weiterfahren und wie lange, damit ich keine Nachteile erleide?
-          Wann gilt ein Abzug Alt für Neu und wie hoch ist dieser?
-          Wann und wie lange bekomme ich ggf. Nutzungsausfall?
-          Muss ich Nachteile in Kauf nehmen, wenn ich verletzt wurde und meine Krankenkasse Behandlungskosten oder Rehamaßnahmen/Reha Kosten nicht übernimmt?
Diese und viele weitere Fragen stellen sich nach einem Unfall. Gut, wenn Sie dann unsere Hilfe haben, um die richtigen Antworten auf die o.g. häufigen Fragen aber auch weitere Fragen speziell zu Ihrem Unfall zu bekommen.

Warum beantworten wir die Fragen nicht schon hier?

                                                                                       

Wir könnten auf die oben genannten Fragen allgemeine Antworten geben. Es gibt aber immer Einzelfälle bei denen eine Kleinigkeit anders liegt. Dann kann die allgemeine Antwort falsch und eine andere Antwort richtig sein. Außerdem gibt es manchmal mehrere Möglichkeiten und wir beraten Sie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen für die in Ihrem speziellen Umfeld beste Lösung. Das ist mit "Allgemeinantworten" nicht möglich. Wir wollen daher nicht, dass Ihnen dann unnötig Nachteile entstehen. Das ist ja auch nicht erforderlich, weil Sie ja bei unverschuldeten Unfällen die Kosten für unsere Hilfe von der Gegenseite erstattet erhalten können.
(c) 2011-2024
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