Erbrecht
Im Erbrecht sind für in folgenden Gebieten tätig:
Vor dem Erbfall beraten und gestalten auf Wunsch mit Ihnen entsprechend Ihren Wünschen über:
Testamentsgestaltungen
Schenkungen zu Lebzeiten
Erbverträge
Pflichtteilsrecht
Pflichtteilsergänzungsansprüche
Testamentsvollstreckungen
erklären Ihnen die gesetzliche Erbfolge
Beraten Sie vorbeugend bei Veränderungen in Ihrem Umfeld (Tod, Wiederheirat, Scheidung von Angehörigen)
Nach dem Erbfall helfen wir Ihnen oder den Angehörigen, den Erbfall professionell abzuwickeln.
Wenn Sie Hilfe bei den Formalitäten benötigen
Anfragen des Nachlassgerichts beantworten müssen
Testament oder Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge
Beratung und Unterstützung von Erbengemeinschaften oder Miterben
Beratung und Unterstützung von Pflichtteilsberechtigten
Beschaffung eines Erbscheins
Erbausschlagung (ACHTUNG 6 Wochen-Frist beachten!)
Komplette rechtliche Nachlaßabwicklung