Kosten
Kosten ?
Ein Wort das Sie sicherlich am
liebsten nicht hören würden. Am liebsten wäre es Ihnen, Sie hätten keine
Kosten, ja am liebsten wäre Ihnen, Sie hätten nicht einmal ein rechtliches
Problem.
Das mit dem Problem können Sie
sich meistens nicht aussuchen.
Der Wunsch keine Kosten zu
haben, kann in manchen Fällen sogar in Erfüllung gehen, nämlich immer dann,
wenn eine andere Seite die Kosten übernehmen oder erstatten muss. Das kann auf
Ihrer Seite eine Rechtsschutzversicherung sein, kann aber auch auf der
Gegenseite die Gegenseite selbst oder eine gegnerische Versicherung sein.
Bei einer Rechtschutzversicherung
können Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachsehen, ob Ihr Fall versichert
ist.
- Bitte beachten Sie ob Sie eine
Selbstbeteiligung haben. Bei Streitwerten unter € 1.000,00 liegen die Kosten
außergerichtlich meist darunter, so dass die Einschaltung der Versicherung dann
zu überlegen ist. Auch bei Fragen hierzu können wir Ihnen helfen.
- Die Rechtschutzversicherung
sollte in der Regel schon bestanden haben und eine etwaige Wartezeit (oft 3
oder 5 Monate, in einigen Fällen z.B. Unfällen auch keine) sollte vor Beginn
des Rechtsschutzfalles abgelaufen sein.
Bei Zahlungen durch die
Gegenseite:
Die Gegenseite hat Ihnen die
Anwaltskosten zu erstatten, z.B. wenn
- sich die Gegenseite in Verzug
befindet (d.h. eine Leistung nach Vertrag hätte schon erbracht sein müssen aber
nicht erbracht wurde und die Leistungszeit durch Kalender bestimmt war, eine
Mahnung erfolgt war oder in manchen Fällen reicht es auch, wenn eine Rechnung
länger als 30 Tage nicht ausgeglichen wurde). Im Zweifel mahnen Sie die
Gegenseite mindestens einmal an und kommen erst danach zu uns.
- wenn Sie Opfer eines Unfalls
werden
- wenn Sie Opfer einer Straftat
werden
-oder wenn andere rechtliche
Gründe bestehen, aus denen die Gegenseite die Kosten zu übernehmen hat
Sie verfügen nicht über
ausreichende eigene Mittel? In diesen Fällen könnten Sie Anspruch auf Beratungs-
oder Prozesskostenhilfe haben. Ob und wieviel Sie dann von unseren Kosten
zahlen müssen, hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Sie müssen
daher auch in diesen Fällen nicht auf Ihr Recht verzichten.
Wenn aber doch Kosten anfallen,
weil keine Kostenerstattung/Übernahme durch Dritte erfolgen sollte:
Unabhängig davon, der die Kosten
trägt, behalten wir immer die Kosten im Blick und überlegen, ob eine Maßnahme
für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Sinnvoll kann insbesondere auch
die vorbeugende Beratung sein, wenn Ihnen das hohe Zahlungen erspart oder
einbringt, die deutlich über diesen Kosten liegen.
Beispiel: In einem von uns
vertretenen Fall wollten die Mandanten Geld sparen. Sie zögerten daher mit dem
Besuch bei uns. Als Sie sich dann endlich entschlossen, war gerade seit 2 Tagen
eine Frist abgelaufen, die die Mandanten nicht kannten. Dies kostete die
Mandanten über € 20.000,00 obwohl die Beratung in dem Fall mit MwSt. nur rund €
220,00 gekostet hätte. Hier ist aus falsch verstandener Sparsamkeit also ein Bumerang
geworden und es wurde viel teurer.
Kostentransparenz ist für und
wichtig. Wir informieren Sie gerne vor jeder Entscheidung über die Kosten, die
Ihnen voraussichtlich daraus entstehen. So haben Sie auch während des laufenden
Mandates oft mehrere Male die Möglichkeit zu entscheiden, ob und wie Sie weiter
machen und welche Kosten hierfür entstehen.