Kosten - Rechtsanwaltskanzlei Liesen

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Kosten

Kosten ?


Ein Wort das Sie sicherlich am liebsten nicht hören würden. Am liebsten wäre es Ihnen, Sie hätten keine Kosten, ja am liebsten wäre Ihnen, Sie hätten nicht einmal ein rechtliches Problem.
Das mit dem Problem können Sie sich meistens nicht aussuchen.
Der Wunsch keine Kosten zu haben, kann in manchen Fällen sogar in Erfüllung gehen, nämlich immer dann, wenn eine andere Seite die Kosten übernehmen oder erstatten muss. Das kann auf Ihrer Seite eine Rechtsschutzversicherung sein, kann aber auch auf der Gegenseite die Gegenseite selbst oder eine gegnerische Versicherung sein.
Bei einer Rechtschutzversicherung können Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachsehen, ob Ihr Fall versichert ist.
- Bitte beachten Sie ob Sie eine Selbstbeteiligung haben. Bei Streitwerten unter € 1.000,00 liegen die Kosten außergerichtlich meist darunter, so dass die Einschaltung der Versicherung dann zu überlegen ist. Auch bei Fragen hierzu können wir Ihnen helfen.
- Die Rechtschutzversicherung sollte in der Regel schon bestanden haben und eine etwaige Wartezeit (oft 3 oder 5 Monate, in einigen Fällen z.B. Unfällen auch keine) sollte vor Beginn des Rechtsschutzfalles abgelaufen sein.
Bei Zahlungen durch die Gegenseite:
Die Gegenseite hat Ihnen die Anwaltskosten zu erstatten, z.B. wenn
- sich die Gegenseite in Verzug befindet (d.h. eine Leistung nach Vertrag hätte schon erbracht sein müssen aber nicht erbracht wurde und die Leistungszeit durch Kalender bestimmt war, eine Mahnung erfolgt war oder in manchen Fällen reicht es auch, wenn eine Rechnung länger als 30 Tage nicht ausgeglichen wurde). Im Zweifel mahnen Sie die Gegenseite mindestens einmal an und kommen erst danach zu uns.
- wenn Sie Opfer eines Unfalls werden
- wenn Sie Opfer einer Straftat werden
-oder wenn andere rechtliche Gründe bestehen, aus denen die Gegenseite die Kosten zu übernehmen hat
Sie verfügen nicht über ausreichende eigene Mittel? In diesen Fällen könnten Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Ob und wieviel Sie dann von unseren Kosten zahlen müssen, hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Sie müssen daher auch in diesen Fällen nicht auf Ihr Recht verzichten.
Wenn aber doch Kosten anfallen, weil keine Kostenerstattung/Übernahme durch Dritte erfolgen sollte:
Unabhängig davon, der die Kosten trägt, behalten wir immer die Kosten im Blick und überlegen, ob eine Maßnahme für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Sinnvoll kann insbesondere auch die vorbeugende Beratung sein, wenn Ihnen das hohe Zahlungen erspart oder einbringt, die deutlich über diesen Kosten liegen.
Beispiel: In einem von uns vertretenen Fall wollten die Mandanten Geld sparen. Sie zögerten daher mit dem Besuch bei uns. Als Sie sich dann endlich entschlossen, war gerade seit 2 Tagen eine Frist abgelaufen, die die Mandanten nicht kannten. Dies kostete die Mandanten über € 20.000,00 obwohl die Beratung in dem Fall mit MwSt. nur rund € 220,00 gekostet hätte. Hier ist aus falsch verstandener Sparsamkeit also ein Bumerang geworden und es wurde viel teurer.
Kostentransparenz ist für und wichtig. Wir informieren Sie gerne vor jeder Entscheidung über die Kosten, die Ihnen voraussichtlich daraus entstehen. So haben Sie auch während des laufenden Mandates oft mehrere Male die Möglichkeit zu entscheiden, ob und wie Sie weiter machen und welche Kosten hierfür entstehen.




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