E-Mail Kontaktformular - Rechtsanwaltskanzlei Liesen
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E-Mail Kontaktformular
Art der Anfrage
Dies ist nur eine allgemeine Anfrage, die nicht auf einen Mandatsabschluss hinauslaufen soll.
Dies ist eine Anfrage, die auf einen Mandantsabschluss hinauslaufen könnte aber noch keine Gebühren auslösen soll (unverbindlich für beide Seiten)
Dies ist eine verbindliche Mandantsanfrage, die bei Übernahme auch Gebühren auslösen soll
Geben Sie hier bitte Namen und Adresse und Telefonnummer ein *
eMail Adresse:*
Wiederholung eMail Adresse:*
Bitte geben Sie Ihren Text ein
Vertragsbedingungen*
Vertragsbedingungen
Zustandekommen des Mandatsvertrages
Ein Mandatsverhältnis kommt nicht mit Ihrer Anfrage sondern erst mit unserer Rückbestätigung, dass wir ein Mandat übernehmen zu Stande. Da wird dies prüfen müssen benötigen wir hierzu nach Kenntnis worum es geht etwas Zeit. Wenn Sie 48 Stunden nach Übersendung Einer Anfrage nichts gehört haben, gilt das Mandant als nicht angenommen.
In eiligen Sachen oder Fristsachen, in denen nicht auszuschließen ist das sofort etwas geschehen muss, rufen Sie bitte vorher an und melden sich nicht nur schriftlich bei uns.
Gebührenhinweis
Ich bestätige ich hiermit in der o.g. Angelegenheit, dass ich vor Mandatsabschluss darauf hingewiesen wurde, dass sich die Gebühren im vorliegenden Mandat nach dem Gegenstandswert/ Streitwert der Sache richten können. Wir rechnen nach dem RVG ab.
Im Falle von Beratungen rechnen wir, falls es zu keiner anderen Vereinbarung außergerichtlich kommt eine 0,1-1,0 fache Gebühr (berechnet aus dem Gegenstandswert) als Beratungsleistung zzgl. Auslagenpauschale zzgl. gesetzlicher MwSt (gegenwärtig 19%) ab. Eine Erstberatung beginnt bei € 15,00 zzgl. MwSt. für Gegenstandswerte bis € 500,00 und kostet auch hohen Werten nicht mehr als € 190,00 zzgl. MwSt.
Ich bin darüber informiert worden, dass die Anwaltskosten sich nach einer Beratung oder bei Tätigkeiten gegenüber Dritten auch deutlich erhöhen können. Das gilt insbesondere, wenn die Sache sich als schwierig oder überdurchschnittlich umfangreich erweist. Mehr als verdoppeln können sich die anfangs mitgeteilten Kosten auch, wenn es zu einer Einigung mit der Gegenseite kommt. In diesem Fall wird die Kanzlei aber eine solche Einigung nur durchführen, wenn sie für Sie trotz der höheren Kosten noch vorteilhafter als eine Nicht-Einigung ist.
Dienstleistungsinformationsrichtlinie
Weiter bestätige ich, dass ich darüber informiert wurde und Gelegenheit hatte, die Inhalte über die Anwaltskanzlei Liesen gem. Dienstleistunginformationssrichtlinie der EU über Rechtsform der Kanzlei, Berufsregeln, Haftpflichtversicherung, Schlichtungsstellen etc. zur Kenntnis zu nehmen und diese vor Mandantsabschluss zur Kenntnis genommen habe. S. hierzu das Impressum.
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